Hausordnung Sommercamp

Hausordnung für das Sommercamp „Hinrich-Wilhelm-Kopf“ in Otterndorf

 

  1. 1. Allgemeines

Die Hausordnung gilt für das Sommercamp, das zugehörige Außenlager und die Freizeitanlagen der Einrichtung. Sie regelt den organisatorischen Ablauf und legt Verhaltensregeln fest. Diese sind für alle verbindlich und sollen einen angenehmen Aufenthalt für jede unserer Gastgruppen ermöglichen.

 

  1. 2. Organisation

Jede Besuchergruppe wird von einer verantwortlichen Person geleitet, der die Aufsichtpflicht und Obhut für diese Gruppe obliegen und die dafür sorgen muss, dass Hausordnung, Nutzungs-bestimmungen und ggf. Einzelanweisungen der Leitung eingehalten werden.

 

  1. 3. Organisatorischer Tagesablauf 

In der Regel werden die Mahlzeiten zu den folgenden Zeiten vom Technischen Fahrdienst

angeliefert und ca. 1 Stunde später wieder abgeholt:

  • Frühstück          8:00 Uhr
  • Mittagessen      12:00 Uhr
  • Abendessen      18:00 Uhr

Änderungen zu den üblichen Verpflegungsleistungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie bis spätestens 12:00 Uhr am Vortag bei der Küchenleitung angemeldet wurden. Sie können wählen zwischen Standardverpflegung, vegetarischer und Verpflegung ohne Schweinefleisch.

Wir bitten um ruhige Aktivitäten während der Mittagspause bis 14:30 Uhr und um Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr. Ab 22:00 Uhr sind die Kinder in ihrem jeweiligen Zeltdorf zu halten.

Auf dem Gelände dürfen nur die campeigenen Fahrzeuge und Fahrräder fahren. Ausnahmen sind zum Be- und Entladen möglich, bedürfen aber einer Genehmigung. Es können keine Fahrzeuge in den Zeltdörfern geparkt werden.

 

  1. 4. Allgemeine Verhaltensregeln 

 

Gelände:

Kinder dürfen die Einrichtung nur in Begleitung einer Aufsichtsperson verlassen und müssen auch

bei der Erkundung des Vorgeländes des Deichs und des Watts beaufsichtigt werden (Lebensgefahr!)

Die Randfassung des Elbufers hat Küstenschutzfunktion und darf nicht beschädigt oder zerstört

werden. Die Deichkrone gilt als Grenze des Sommercamps.

Auf der Deichkrone und dem Deichvorland dürfen keine Taschenlampen benutzt und kein Feuer entzündet werden, um die Schifffahrt nicht zu irritieren.

Nach Wanderungen oder Spiel im Watt bitte nur die Wattduschen an der Treppe benutzen, um den Schlamm nicht in die Toilettenhäuser, Zelte oder den See zu tragen.

Bei Wanderungen nur öffentliche Wege benutzen und Felder, Weiden und Obstplantagen bitte nicht

betreten.

Der Graben (Vorfluter) hinter den Zeltdörfern Döhren, Wülfel, Buchholz, Ricklingen und Linden dient zur Entwässerung des Camps und des Hinterlandes und soll ( auch zum Spielen ) nicht betreten werden.

Zelte und Dorfplätze:

Es ist verboten, Kerzen, Teelichter, Ölleuchten oder andere Gegenständen mit offener Flamme in Zelten, Sozial- oder Arbeitsräumen aufzustellen. Es dürfen nur campeigene Heizgeräte betrieben werden, Tauchsieder und Kochgeräte sind nicht erlaubt.

Die Chemikalien von Spraydosen (Deo, Haarspray usw.) zerstören die Zelthäute und dürfen deshalb nur in den Waschhäusern benutzt werden.

Als Einrichtung für Kinder- und Jugendliche halten wir uns an die Vorschriften des Jugendschutz-gesetzes und erwarten dies auch von unseren Gästen: hochprozentige alkoholische Getränke sind verboten, Bier und Wein dürfen nach 21.15 Uhr getrunken werden.

Das Rauchen ist ausschließlich nur an den ausgewiesenen Raucherplätzen erlaubt.

Nach jeder Mahlzeit sind Geschirr, Abwaschanlagen und Tische von den Teilnehmern selbst zu reinigen.

Zum Schutz vor Ungeziefer und Infektionen darf keine Verpflegung in den Schlafzelten gelagert oder dort eingenommen werden. Essenreste und Müll sind in die jeweils dafür vorgesehenen Behältnisse entsprechend den Regeln der Mülltrennung zu entsorgen.

Die Essenreste dürfen nur in einen besonderen Behälter geleert werden.

Jede Zeltdorfgemeinschaft ist für die Sauberkeit ihres Geländes und der Umgebung selbst verantwortlich.

 

  1. 5. Veranstaltungen und Aktivitäten

Auf die angebotenen Aktivitäten bestehen keine rechtlichen Ansprüche.

Die Kantineneinnahmen sind unverzichtbar zur Existenzsicherung des Sommercamps. Darum sind grundsätzlich Waren, die über die Kantine oder die Küche erhältlich sind, auch von dort zu beziehen. Es ist nicht erlaubt, solche Waren in das Sommercamp mitzubringen.

Die Niedersachsenhalle ist nach der Benutzung sauber zu hinterlassen und abzuschließen.

Die Feuerstellen sind sauber zu hinterlassen und das Feuer zu löschen.

Angehörige der DLRG führen im Sommercamp die Badeaufsicht am Badesee und nehmen den Gästen eine Schwimmprüfung ab, ohne die eine Teilnahme an Schwimm-, Paddel- und Segelangeboten nicht möglich ist.

Baden im See ist nur dann gestattet, wenn die DLRG-Fahne gehisst ist. Paddeln und Segeln sind an die Badezeiten, in der Regel von 9:00 – 12:00 und 15:00 – 18:00 gebunden.

Die Veranstalter der Freizeiten müssen gewährleisten, dass das Baden von minderjährigen Teilnehmer/Innen nur mit schriftlicher Einwilligung des gesetzlichen Vertreters gestattet wurde.

 

Bei allen Aktivitäten bleibt die Aufsichts- und Obhutspflicht bei dem begleitenden Betreuungspersonal. Die Leiter/Innen der Aktivitäten sind ausschließlich für einen ordnungsgemäßen Ablauf des jeweiligen Angebots verantwortlich.

 

  1. 6. Abreise und Übergabeprotokoll

Vor Ihrer Abreise nehmen wir mit Ihnen zusammen eine Zeltdorfabnahme vor. Bitte ziehen Sie

vorher die Bettwäsche ab und sammeln sie diese an einem Ort.

Die Zeltdörfer bzw. Unterkünfte sind besenrein zu verlassen, das umgebende Gelände ist dem Reinigungsplan entsprechend zu säubern. Eventuelle Schäden werden bei der Zeltdorfabnahme durch einen Mitarbeiter des Sommercamps in einem Übergabeprotokoll festgehalten und in Rechnung gestellt. Der Nachweis, von welcher Person ein Schaden verursacht wurde, ist nicht vom Sommercamp zu führen.

Das Geschirr des Zeltdorfs muss zur Abnahme zählfertig bereitgestellt werden, eventuelle Fehlbestände müssen berechnet werden.

 

  1. 7. Außenlager/Benutzung des Hadelner Kanals

Das Außenlager Bülkau ist über den Hadelner Kanal zu erreichen. Dabei ist zu beachten, dass

der Kanal von der Binnenschifffahrt genutzt wird und wie im Straßenverkehr nur rechtsseitig befahren werden darf. Es ist verboten, sich von vorbeikommenden Schiffen abschleppen zu lassen.

Das Ufergelände darf nur in einem Notfall betreten werden, da es sich um Privatgrundstücke

handelt.

Der am Haus eingebaute Grill darf wegen der Feuergefahr keinesfalls als Kamin benutzt werden.

Das Außenlager ist für die nächste Gruppe sauber zu hinterlassen und vor der Abfahrt soweit wie möglich zu verschließen.

 

Mit Ihrer Unterschrift auf dem Belegungsvertrag erkennen Sie diese Hausordnung als verbindlich an.

Bitte informieren Sie die Eltern, Teilnehmer/Innen und Betreuungskräfte vor dem Beginn der Fahrt über deren Inhalt.

 

 

Landeshauptstadt Hannover

Der Oberbürgermeister

Fachbereich Jugend und Familie

Jugend Ferien-Service                                                                                                                              Stand: Oktober 2009

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