Helmut Heinemeyer erneut Kreisbrandmeister

Die Ortsbrandmeister des Landkreises Cuxhaven wählten Helmut Heinemeyer erneut zum Kreisbrandmeister

ELMLOHE. Allerdings stimmten nur 95 der 138 anwesenden Stimmberechtigten für den 57-Jährigen. Statt der vorgeschriebenen schriftlichen Wahl beantragten einige Versammlungsteilnehmer eine geheime Wahl. Eine Umkleidekabine in der Mehrzweckhalle in Elmlohe wurde kurzerhand zur Wahlkabine.

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Kreisbrandmeister Helmut Heinemeyer (links) übergibt die Verantwortung für die Jugend in die Hände von Andreas Kunitzsch, der als kommissarischer Kreisjugendfeuerwehrwart nun tätig sein wird. Kai Palleit (hinten) wurde zum neuen stellvertretenden Kreisbrandmeister gewählt. (Foto Simon Weber)

Heinemeyer sagte zu den 95 Stimmen, denen 36 Gegenstimmen, fünf Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen entgegen stehen: „Es ist immer noch eine tragbare Mehrheit. Aber natürlich hätte das Ergebnis besser sein können.“ Bei der anschließenden Wahl zum stellvertretenden Kreisbrandmeisters gewann Kai Pallait mit 80 Stimmen gegenüber dem zweiten Kandidaten Thomas Friedhoff mit 57 Stimmen bei der ebenfalls geheimen Wahl.

„Viele Feuerwehrleute hätten sich gewünscht, dass ich ihren Kandidaten zum Stellvertreter unterstütze. Da habe ich aber keine Stellung bezogen“, vermutet Helmut Heinemeyer den Grund für seine Gegenstimmen. Für mehrere Stimmberechtigte waren aber auch die Vorkommnisse für die Verabschiedung des früheren und Wahl des neuen Kreisjugendfeuerwehrwartes ein Grund für ihre Gegenstimmen. Hier gibt es jetzt einen Fortschritt. Die seit Januar vakante Stelle des Kreisjugendfeuerwehrwartes konnte Heinemeyer kommissarisch mit Andreas Kunitzsch besetzen, der auch im Mai bei der Halbjahrestagung der Kreisjugendfeuerwehr zur Wahl stehen wird.

Helmut Heinemeyer und Kai Palleit werden nun dem Kreistag für die jeweiligen Ämter vorgeschlagen und treten nach der Zustimmung die Posten im Sommer an. Für den wiedergewählten Heinemeyer beginnt dann eine vierjährige Amtszeit. Im Sommer 2016 wird er 62 Jahre alt sein und erreicht damit die Altersgrenze in der Feuerwehr. So kann er die Amtszeit von sechs Jahren nicht vollständig ausüben.

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