Lagerordnung 2001

Kreiszeltlager der Jugendfeuerwehren im Landkreis Cuxhaven

Lagerordnung


A . Allgemeines 

Diese Lagerordnung ist für Teilnehmer, Mitarbeiter und Besucher gleichermaßen verbindlich.

Wo sich junge Menschen zusammenfinden, bedürfen sie eines Freiraumes. Dennoch sind bestimmte Ordnungsgrundsätze unerlässlich, um gerade diesen Freiraum jeden einzelnen zu erhalten. Mit dieser Lagerordnung soll nur das Notwendigste geregelt werden, um allen einen ungefährdeten und sinnvollen Aufenthalt und Ablauf des Lagerprogramms zu gewährleisten.

B. Organisation des Lagers 

Das Kreiszeltlager ist in 4 Lagerdörfer unterteilt:

 

Lune

Geeste

Oste

Medem

 

Jedes Zeltdorf hat eine(n) Gemeindedirektor(in). Der (die) Gemeindedirektor(in) vertreten im Zeltdorf den Lagerleiter und sind somit in Ihrem Bereich weisungsberechtigt.

Die vier Zeltdörfer wählen jeweils eine(n) Bürgermeister(in) und Stv. Außerdem aus den Reihen der Ortsjugendsprecher eine(n) Dorfjugendsprecher(in) und 2 Stv.

Der (die) Bürgermeister(in) unterstütz den(die) Gemeindedirektor(in) bei der Erfüllung seiner (ihrer) Aufgaben.

Die gewählten Dorfjugendsprecher(innen) und Stv. bilden zusammen das Jugendparlament. Dieses tagt unter der Leitung des Verwaltungsleiters. Aus ihrer Mitte wird der(die) Lagersprecher(in) und Stv. gewählt.

C. Organisatorischer Tagesablauf

Wecken :  So frühzeitig, das noch vor dem Frühstück genügend Zeit zum Waschen und Zeltaufräumen bleibt.

Essenszeiten :          Frühstück                  07:15 – 08:45 Uhr

Mittag                       12:00 – 13:30 Uhr

Abendessen               17:45 – 19:15 Uhr

Mittagszeit :                                     12:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Nachtruhe :                                       22:30 Uhr bis zum Wecken

Lagerprogramm :        Vormittags                09:00 – 11:45 Uhr

Nachmittags              14:00 – 17:30 Uhr

Abends                     20:00 – 22:00 Uhr

D. Allgemeine Verhaltenshinweise

Das Rauchen ist nur auf den ausgewiesenen Plätzen erlaubt, ansonsten auf dem         Lagergelände besonders in den Zelten nicht gestattet.

Lagerfeuer darf nur nach Absprache mit den Gemeindedirektoren(innen) auf den dafür ausgewiesenen Plätzen abgebrannt werden.

Wasch- und Toilettenanlagen sind sauber und ordentlich zu hinterlassen, so wie Ihr sie selbst vorzufinden wünscht.

Es ist im Lager und in der Umgebung auf Sauberkeit und Umweltschutz zu achten. Abfall ist in den bereitgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.

Die Mahlzeiten werden nur im Essenszelt und Gruppenweise geschlossen eingenommen. Der Essensplatz ist nach dem Essen sauber zu verlassen, Essensreste sind in die dafür vorgesehenen Abfallkübel zu entsorgen. Das Essgeschirr wird an den dafür vorgesehenen Spülstellen gereinigt. Der (Die)Jugendfeuerwehrwart(in) ist für seine(ihre) Gruppe verantwortlich.

Die Essensausgabe erfolgt nur gegen Vorlage des Lagerausweises. Das aufgerufene Zeltdorf geht geschlossen zum Essen.

Öffnungszeiten der Versorgungsbuden:

Süßigkeitenstand und Bratwurstbude

14:00 – 17:00 Uhr

19:00 – 22:00 Uhr

 

Getränkestand ( alkoholfrei )

09:00 – 11:00 Uhr ( nur Kisten )

14:00 – 17:00 Uhr

19:00 – 22:00 Uhr

Alle Fundsachen sind in der Lagerleitung abzugeben und können dort bis zum Lagerende abgeholt werden. Eine weitere Aufbewahrung erfolgt nicht.

Stromanschlüsse gibt es nur in den Zelten der Gemeindedirektoren(innen) für deren Gebrauch. Anschlüsse für weitere Zelte sind nicht möglich.

Das Baden im Schwimmbad ist nur unter Aufsicht und mit Erlaubnis des(der) betreffenden Jugendwartes(in) gestattet. Als Eintritt zählt der Lagerausweis.

Die Obhuts- und Aufsichtspflicht sind dem (der) Jugendfeuerwehrwart(in) von den Erziehungsberechtigten übertragen worden. Der(die) Jugendfeuerwehrwart(in) hat diesen Pflichten nachzukommen.

E. Weisungsrecht der Lagerleitung 

Der Lagerleiter, der stv. Lagerleiter, die Fachbereichsleiter(innen) sowie die Gemeindedirektoren(innen) haben unmittelbares Weisungsrecht gegenüber allen Teilnehmer(innen) und Besuchern:

¨             Zur Wahrnehmung der Lagerordnung

¨             Zur Einhaltung des Hausrechts und

¨             Wenn das Gesamtwohl des Lagers bedroht ist.

Die Lagerwache ist berechtigt, im Rahmen der Wachanordnung Weisungen zu erteilen.

Der Lagerleiter ist berechtigt, Teilnehmer(innen), die bewusst  gegen die Lagerordnung verstoßen nach Hause zu schicken bzw. Besucher aus dem Lager zu verweisen. Entstehende Kosten müssen die Betroffenen selbst tragen.

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