Lagerordnung 2010

Zeltlagerordnung 4.Kreiszeltlager der Jugendfeuerwehren im Landkreis Cuxhaven
vom 26.06. bis 03.07.2010 in Cuxhaven

1. Allgemeines

1.1 Das Zeltlager wird im Sinne des Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG), des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG), des Jugendförderungsgesetzes (JFG) und des Bildungsprogramms der Deutschen Jugendfeuerwehr als Jugendmaßnahme durchgeführt.

Es dient vor allem der Bildung, Erziehung, dem gegenseitigen Kennenlernen und der Förderung der Kameradschaft der Jugendfeuerwehren.

1.2. Wo sich junge Menschen zusammenfinden, bedürfen sie eines Freiraumes. Dennoch sind bestimmte Ordnungsgrundsätze unerlässlich, um gerade diesen Freiraum jedem Einzelnen zu erhalten.

Diesem Ziel dient die Zeltlagerordnung, die für alle Zeltlagerteilnehmer/innen verbindlich ist. Sie kann und soll nur das Notwendigste regeln, um einen ungefährdeten und sinnvollen Ablauf des Zeltlagerprogramms zu ermöglichen.
Es ist deshalb erforderlich, dass alle Zeltlagerteilnehmer/innen ihre Interessen in Toleranz und gegenseitiger Achtung aufeinander abstimmen und sich ergebende Probleme in Güte regeln.

Die Zeltlagerordnung gilt ausnahmslos auch für Gäste des Zeltlagers.

 

2. Lagerleitung

Lagerleiter KJFW Thorsten Ohlandt
Stellv. Lagerleiter stellv. KJFW Egon Seebeck

Weiter Mitglieder der Lagerleitung: Kreis-Jugendfeuerwehrleitung
Gemeindedirektoren

 

3. Organisatorischer Ablauf

3.1. Die Zelte können ab Freitag, 25.06.2010 von16.00 Uhr bis 20.00 Uhr und ab Samstag, 26.06.2010 von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr aufgebaut werden.

Jede Jugendfeuerwehr hat ihre angemeldeten Zelte auf dem ihr zugewiesenen Platz aufzubauen.

Die Zelte sind vollständig zu verankern.

3.2. Den Anweisungen der Zeltlagerleitung und der von ihr beauftragten Personen sowie
der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren der Stadt Cuxhaven ist während des Zeltlagerauf- und –abbaus von allen Beteiligten Folge zu leisten.

Diese Regelung gilt bei der Parkplatzzuweisung während des gesamten Zeltlagers entsprechend.

Für die Lagerteilnehmer steht der nordwestliche Teil der Parkplätze der Berufsbildenden Schulen Cuxhaven zur Verfügung. Im Bereich des Wochenmarkts geparkte Fahrzeuge werden an dem Markttagen kostenpflichtig entfernt.

3.3. Die Bekanntgabe des Zeltplatzes erfolgt durch den Gemeindedirektor des jeweiligen Zeltdorfes.

3.4. Die Anmeldeunterlagen sind Samstag, 26.06.2010 bei der Ankunft auf dem Lagergelände bei der Zeltlagerleitung abzugeben.
Die Krankenkassenversicherungskarten und JF-Mitgliedsausweise sind mitzubringen und der Lagerleitung zu übergeben.

Bei der Anmeldung erfolgt die Ausgabe der Zeltlager- und Essenausweise.

3.5. Tagesgäste müssen das Zeltlager spätestens um 23.00 Uhr verlassen. Ausnahmen gestattet bei berechtigten Anliegen die Zeltlagerleitung.

Gäste, die im Zeltlager übernachten, haben sich unter Angaben der Verweildauer bei der Zeltlagerleitung anzumelden und den anteiligen Zeltlagerbeitrag in bar zu entrichten.

3.6. Das Wecken erfolgt um 06.45 Uhr, so dass vor dem Frühstück genügend Zeit zum Waschen und zur Säuberung der Zelte und des Zeltplatzes bleibt.

3.7. Die Ausgabe der Verpflegung erfolgt grundsätzlich während folgender Zeiten:
Frühstück ab 07.15 Uhr bis 08.45 Uhr
Mittagessen ab 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr
Abendessen ab 17.45 Uhr bis 19.15 Uhr

Die Verpflegung erfolgt dorfweise. Die Gemeindedirektoren rufen ihre Zeltdörfer zu den Mahlzeiten auf. Die Mahlzeiten sind in den dafür vorgesehenen Bereichen einzunehmen.

Während der Einnahme der Verpflegung ist Oberbekleidung zu tragen.

Das Essgeschirr (Besteck, Teller und Becher) wird vom Veranstalter gestellt, eigenes Geschirr darf aus hygienischen Gründen nicht benutzt werden.

Jede Jugendfeuerwehr ist von einem/einer Jugendfeuerwehrwart/in oder Betreuer/in zu begleiten. Er/Sie ist dafür verantwortlich, dass nach jeder Mahlzeit der Essenplatz der Gruppe gesäubert, die Essenabfälle und -reste sowie das Essgeschirr in die dafür vorgesehenen Behälter geschüttet werden.

3.9. Von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr ist Mittagsruhe. Während dieser Zeit haben körperlich anstrengende Spiele und Lärmbelästigungen zu unterbleiben.

3.10. Die Zeltlagerteilnehmer/innen haben sich ab 22.30 Uhr in oder vor ihrem Zelt aufzuhalten.
Die Zeltlagerruhe beginnt um 23.00 Uhr und endet mit dem Wecken. In dieser Zeit dürfen die Zeltlagerteilnehmer/innen in keiner Weise gestört werden.

3.11. Um körperliche Schäden und Verstöße gegen geltendes Recht (Körperverletzung, Freiheitsberaubung etc.) zu vermeiden, sind Lagertaufen und ähnliche Rituale verboten.

3.12. Für Mobiltelefone (Handy’s) besteht keine Lademöglichkeit.

 

4. Allgemeine Hinweise

4.1. Das Zeltlagergelände darf grundsätzlich nur durch den Haupteingang betreten werden.

Jugendfeuerwehrmitglieder, die das Zeltlager allein oder in kleinen Gruppen verlassen, haben sich bei ihrem/ihrer Jugendfeuerwehrwart/in oder Betreuer/in
ab- und bei ihrer Rückkehr wieder anzumelden.

Jugendfeuerwehren, die das Zeltlager geschlossen verlassen, haben sich durch
den/die Jugendfeuerwehrwart/in oder Betreuer/in bei der Zeltlagerleitung ab- und
bei ihrer Rückkehr wieder anzumelden.

5. Sauberkeit und Ordnung

5.1 Für die Sauberkeit im Zeltlager sind die Zeltlagerteilnehmer/innen selbst verantwortlich. Für Abfälle auf dem Zeltplatz muss jede Jugendfeuerwehr selbständig Müllsäcke zum Kreiszeltlager mitbringen. Der Müll ist getrennt zu entsorgen, gefüllte Müll- und Wertstoffsäcke wind zu verschließen und bei den Müllsammelstellen abzugeben.
Das Zeltlagergelände ist von Glassplittern und anderen scharfen Gegenständen freizuhalten.

5.2 Alle Zeltlagerteilnehmer/innen haben grundsätzlich ständig Schuhwerk zu tragen.

5.3 Die Wasch-, Dusch- und Toilettenanlage sind sauber und aufgeräumt zu verlassen. Das Wasser ist nach dem Benutzen der Anlage immer abzustellen.

Im Interesse aller Lagerteilnehmer ist es grundsätzlich verboten, dass Bedürfnisse inner- und außerhalb des Lagers im Freien verrichtet werden. Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss mit der sofortigen Ausweisung aus dem Lager rechnen.

5.4 Nach geltendem Gesetz ist es Jugendlichen unter 18 Jahren verboten in der Öffentlichkeit zu rauchen.

Das Rauchen ist nur auf den im Zeltgelände und den dazugehörenden Veranstaltungsflächen ausgewiesenen Rauchplätzen erlaubt.

5.5 Aufstellen gasbetriebener Kühlschränke ist aus Sicherheitsgründen in den Unterkunftszelten nicht gestattet.

5.6 Lagerfeuer und Grillen sind untersagt.

5.7 Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.

5.8 Die Zeltlagerteilnehmer/innen haben die Zeltlagerausweise (Armbänder) ständig bei sich zu tragen und auf Verlangen der Zeltlagerleitung oder der Zeltlagerwache vorzuzeigen (u. a. bei der Essenausgabe).

5.9 Die im Lager und den dazugehörenden Veranstaltungsflächen gefundenen Gegenstände sind bei der Lagerleitung „Fundbüro“ abzugeben und können dort abgeholt werden: Eine Aufbewahrung nach dem Zeltlager erfolgt nicht.

 

6. Obhut- und Aufsichtspflicht

6.1. Die Obhut- und Aufsichtspflicht werden von den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Zeltlagerteilnehmer/innen auf den/die begleitende/n Jugend-feuerwehrwart/in oder dem/der dafür ausdrücklich bestimmte/n Betreuer/in übertragen.

7. Weisungsrecht der Zeltlagerleitung

7.1. Die Zeltlagerleitung und deren Mitarbeiter/innen haben in ihrem Aufgabenbereich unmittelbares Weisungsrecht gegenüber jedem/jeder Zeltlagerteilnehmer/in

7.2. Das Ordnungs-, Sicherheits-, Brandschutz-, Sanitäts-, Verpflegungs- und Versorgungspersonal sind im Rahmen der von ihnen zu erfüllenden Aufgaben gegenüber den Zeltlagerteilnehmern/innen weisungsbefugt.

7.3. In Ausübung des Weisungsrechts ist die Zeltlagerleitung befugt, bei Verstoß gegen die Zeltlagerordnung oder Einzelanweisung aus disziplinarischen Gründen Zeltlagerteilnehmer/innen von der Teilnahme am Zeltlager auszuschließen.

Die dadurch entstehenden Kosten müssen selbst getragen werden. Eine Erstattung des Zeltlagerbeitrages ist in diesem Fall ausgeschlossen.

7.4. Die Eltern von minderjährigen Zeltlagerteilnehmern/innen werden von dem/der begleitenden Jugendfeuerwehrwart/in oder dem/der hierfür ausdrücklich bestimmten Betreuer/in vor Beginn des Zeltlagers über die Zeltlagerordnung informiert.

Cuxhaven, 01.01.2010
Thorsten Ohlandt

Kreis-Jugendfeuerwehrwart
und Zeltlagerleiter

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